Teilnehmer/innen unserer Kurse
und Maßnahmen haben das persönliche Recht auf Löschung ihrer Daten, sobald
diese beendet sind und keine betrieblichen Notwendigkeiten zur weiteren
Datenspeicherung (z.B. Abrechnung, Berichte, gesetzliche Aufbewahrungspflichten
etc.) bestehen. Dieses Recht der Teilnehmenden und die damit einhergehende
Verpflichtung zur Löschung von personenbezogenen Daten seitens bfi ergibt sich
aus dem Datenschutzgesetz und auch aus der Datenschutzvereinbarung mit dem AMS welche
rückwirkend ab 1. April 2017 gilt.
Nach Abgabe der vollständigen
Kurs- und Projektinformationen nach Maßnahmenende an die jeweiligen Bildungszentrums- oder
Projekt-Leitungen ist eine weitere Aufbewahrung dieser Daten vor Ort nicht mehr
notwendig und somit gesetzlich nicht mehr zulässig.
Die Trainer/innen sind
daher verpflichtet alle Daten, in welchen personenbezogene Informationen von
Teilnehmer/innen abgelegt sind (egal ob digital oder analog), spätestens 6
Monate nach Projektende von ihren lokalen Systemen zu löschen!
Generell empfiehlt es sich daher
aus datenschutzrechtlicher Sicht, seine Systeme und seinen Arbeitsplatz
regelmäßig zu durchforsten und zu „entrümpeln“ nach dem Motto: „So wenig wie
möglich, so viel wie nötig.
Wir bitten, das Thema sehr ernst zu
nehmen, zumal andernfalls sehr hohe finanzielle Strafen die Folge sein
können!
Weitere Informationen zu den
Löschfristen des AMS und zum Datenschutz bei der bfi Kärnten GmbH finden Sie auf
unserem Datenschutzblog unter http://datenschutz.bfi-kaernten.at/
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